Berliner Testament oder individuelle Regelung?

von | 29.04.2024 | Vermögensverwaltung

Das glücklich verheiratete Ehepaar Hans und Maria Müller hat im Laufe der Jahre ein beachtliches Vermögen aufgebaut.

Neben ihrem Eigenheim im Wert von 1,2 Millionen Euro besitzen sie eine vermietete Immobilie in Stuttgart im Wert von 240.000 Euro und ein Depotvermögen von 1,2 Millionen Euro. Da Hans und Maria sich gegenseitig absichern und auch ihre Kinder Lisa und Tom berücksichtigen wollen, entscheiden sie sich für ein Berliner Testament.

Was bedeutet Berliner Testament?

Beim Berliner Testament setzt sich das Ehepaar gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben sollen. Zweck des Berliner Testaments ist es sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners allein zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss, der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht. Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben, so dass dem überlebenden Partner nur die Hälfte – bei Gütertrennung evtl. sogar nur ein Viertel – des Nachlasses bliebe.

Welche Gefahren bestehen?

Diese Entscheidung kann jedoch unerwartete steuerliche Folgen haben:

Wenn Hans stirbt, erbt Maria das komplette Vermögen inkl. der beiden Immobilien. Dabei wird der Freibetrag von 500.000€ überschritten und daher fällt eine beträchtliche Summe an Erbschaftssteuer an. Zudem werden die hier auch Freibeträge von 400.000€ je Kind nicht genutzt. Im Laufe der Zeit ist das Vermögen, durch den Anstieg der Immobilienpreise sowie des Depotvolumens, auf über 3 Millionen Euro gewachsen.
Als Maria schließlich stirbt, wird dieses Vermögen, wenn nicht anders geregelt, jeweils hälftig an die beiden Kinder Lisa und Tom weitervererbt. Auch hier werden erneut die Freibeträge deutlich überschritten und ein Großteil des Erbe muss erneut versteuert werden.

Mögliche Alternativen

Lisa und Tom erkennen, dass das Berliner Testament, obwohl von ihren Eltern gut gemeint, sie in eine unerwartete finanzielle Situation gebracht hat. Im Nachhinein hätten Hans und Maria vielleicht individuelle Testamente verfasst oder sogar Teile ihres Vermögens zu Lebzeiten an ihre Kinder verschenkt, um die Steuerlast zu reduzieren und sicherzustellen, dass ihren Kindern mehr von ihrem Erbe bleibt. Themen wie vorweggenommene Erbfolge/Schenkung oder das Familienheimprivileg hätten hier einige Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, die die Steuerlast im beschriebenen Fall reduziert hätten.

Kümmern Sie sich rechtzeitig im Ihre Nachfolgeplanung um unerwünschte Ereignisse zu vermeiden.

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